Datenaufnahme
Ist-Zustand
Modernisierung
Ergebnis
Je älter Ihre Immobilie ist, umso größer sind Ihre Einsparpotenziale. Aber auch bei neueren Gebäuden rechnet sich eine Modernisierung.
Wichtig für alle Berechnungen ist das Verhältnis von Gebäudevolumen zu Gebäudeoberfläche. Je exakter Sie die Abmessungen Ihres Gebäudes angeben, umso aussagefähiger werden die Ergebnisse.
Sollte die Dachform Ihres Hauses nicht in den Vorgaben enthalten sein, wählen Sie bitte die ihr am nächsten kommende Form aus.
Sollte Ihr Haus nur zum Teil unterkellert sein, wählen Sie bitte "Keller teilbeheizt" bei einem beheizten Keller und "Keller unbeheizt" bei unbeheiztem Keller.
Bei verschiedenen Fenstern geben Sie bitte Baujahr, Fensterrahmen und Verglasung des am häufigsten verbauten Fenstertyps an.
Zusätzliche Wärmequellen, wie Kamine und Kachelöfen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da sie nur unwesentlich zur Beheizung des gesamten Gebäudevolumens beitragen.
Bitte geben Sie die Daten des Hauses möglichst sorgfältig ein. Achten Sie bitte auch auf die Informationen (Symbol: ), die Ihnen zu den einzelnen Eingabemöglichkeiten angeboten werden.
Die Berechnung der Energiewerte erfolgt grundsätzlich nach den Normen DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 in Verbindung mit den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 30. Juli 2009). Errechnet wird der Endenergiebedarfswert in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter der errechneten Gebäudenutzfläche. Dieses Verfahren kommt auch bei der Ausstellung von Energiebedarfsausweisen zur Anwendung.
Um die Anzahl der Eingaben zu reduzieren, wurden bei den geometrischen Abmessungen und der Heizungsanlage gewisse Annahmen getroffen, die dazu führen können, dass sich die Ergebnisse von den Werten eines entsprechend kalkulierten Energieausweises unterscheiden können.
Bei Verwendung der tatsächlichen Verbräuche als Berechnungsgrundlage bleiben Klimafaktoren unberücksichtigt, so dass die resultierenden Energiewerte weder dem eines Verbrauchs- noch dem eines Bedarfsausweises entsprechen. Die angezeigten Einsparungseffekte ergeben sich hier relativ aus der Bedarfsrechnung.
Bei der Kostenermittlung liegen derzeit die folgenden Preise zugrunde (Stand 07/2020):
Preis in Cent je kWh: | |
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Erdgas: | 6,13 ct |
Heizöl: | 7,09 ct |
Strom: | 29,70 ct |
Pellets: | 6,20 ct |
Fernwärme: | 6,49 ct |
Bei der Berechnung zukünftiger Energiepreise wurde eine Preissteigerung von 5 % pro Jahr angenommen.
Werte, die bei der Ermittlung der Investitionskosten zugrunde gelegt werden.Werte ausblenden.
Gebäudedämmung | |
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Wand: | 125 € / qm |
Dach: | 110 € / qm |
oberste Geschossdecke: | 40 € / qm |
Kellerdecke: | 40 € / qm |
Boden: | 60 € / qm |
Fenster | |
Isolierverglasung Kunststoffrahmen: | 250 € / qm |
Isolierverglasung Holzrahmen: | 350 € / qm |
Isolierverglasung Aluminiumrahmen: | 450 € / qm |
Wärmeschutzverglasung Kunststoffrahmen: | 300 € / qm |
Wärmeschutzverglasung Holzrahmen: | 400 € / qm |
Wärmeschutzverglasung Aluminiumrahmen: | 500 € / qm |
Passivhausverglasung Kunststoffrahmen: | 400 € / qm |
Passivhausverglasung Holzrahmen: | 500 € / qm |
Passivhausverglasung Aluminiumrahmen: | 600 € / qm |
Heizung/Lüftung | |
Brennwertkessel: | 6.500 € |
Hybridheizung (Gas-Brennwert/Luftwärmepumpe): | 16.000 € |
Blockheizkraftwerk: | 20.000 € |
Fernwärmeanschluss: | 8.500 € |
Luftwärmepumpe: | 12.500 € |
Wasserwärmepumpe: | 17.000 € |
Erdwärmepumpe: | *11.500 € |
Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung: | 3.800 € |
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: | 8.300 € |
Solaranlagen | |
Flachkollektor: | 5.000 € |
Röhrenkollektor: | 6.500 € |
* + 100 € je kW Kesselleistung |
Alle Berechnungen des Wüstenrot Energiesparrechners haben einen modellhaften Charakter und ergeben sich anhand der vom Nutzer eingegebenen Hausdaten. Für den tatsächlichen, exakten Eintritt der resultierenden Ergebnisse sowie die errechneten Investitionskosten kann keine Haftung übernommen werden.
Die Plausibilität der vom Nutzer eingegebenen Daten kann und wird zum Berechnungszeitpunkt nicht überprüft werden. Bei jeder Berechnung handelt es sich immer um ein unverbindliches Rechenbeispiel, das weder eine Energieberatung noch die Erstellung eines Energieausweises oder die Fachberatung eines Handwerkers ersetzen kann.